Vom Gedächtnis wenn er im Haus für mehr gelebt hat, als ein Jahr (vielleicht 18 Monate) hat er verbriefte Rechte zur Eigenschaft. Die beste Sache zum zu tun würde, Rechtsberatung zu befolgen sein.
Wenn er heftig ist, oder du ihn das Eigentum zurückbringend und beschädigend und/oder dich bedrohend fürchtest, würde ich raten, daß du die Verriegelungen irgendwie änderst. Wenn er Zutritt erhalten möchte, mußt du es zwar ermöglichen, obgleich es die Polizei, anzurufen wert sein konnte (auf der lokalen Nr., nicht 999) um zu sehen wenn sie gleichzeitig beachten können, gerade falls.
Lloyd.
Antwort
Mein Freund trennen vor kurzem mit ihrem Freund, mit dem sie ein Haus gekauft hatte. Als thay verschüttet geworden, änderte sie die Verriegelungen, wie sie kommend und alle Stunden des Tages gehend war. Sowieso zwang er Eintragung in das Haus, indem er ein Fenster und das brach, PO; Eis erklärte ihr, daß anders als möglicherweise kriminelle Beschädigung kein Verbrechen erfolgt war! Sie hat eine Injunktion heraus auf ihm nehmen gemußt, damit Belästigung ihn weg hält!